Berufsbildungsfonds – von der Branche für die Branche

 

Gemäss dem Bundesratsbeschluss vom 17.12.2015 wurde dem Berufsbildungsfonds der OdA AgriAliForm die Allgemeinverbindlichkeit erteilt. Diesem Berufsbildungsfonds ist auch die OdA Pferdeberufe Schweiz angeschlossen.

Mit dem Bundesratsbeschluss werden sämtliche Betriebe, die in der Pferdebranche erwerbsmässig tätig sind, beitragspflichtig. Die Beitragspflicht betrifft alle Betriebe und Betriebsteile, auch Selbständigerwerbende, unabhängig von ihrer Rechtsform, die Pferde, Ponys und andere Equiden halten oder nutzen, Nutzer ausbilden sowie Dienstleistungen auf der, an der oder mit der Equide erbringen.

Wieso ein Berufsbildungsfonds?
Ziel und Grundgedanke des Berufsbildungsfonds ist es, mit den solidarisch von allen Betrieben der Pferdebranche einbezahlten Beiträgen, die Ausbildung der Lernenden sowie die Weiterbildung der Pferdefachleute zu sichern.
Berufsbildung ist kein Zufallsprodukt. Eine qualitativ hochstehende Berufsbildung bedarf gefestigter Strukturen und gesicherter Kostendeckung. Alle Grundbildungen, die die OdA Pferdeberufe Schweiz anbietet, werden mit dem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder mit einem Eidgenössischen Berufsattest abgeschlossen. Alle diese Berufsbilder werden zudem fortlaufend den Erfordernissen der Zeit angepasst.

Die allermeisten Berufsbranchen finanzieren und gewährleisten ihre Ausbildungen bereits seit vielen Jahren über einem Berufsbildungsfonds; diese Form der Finanzierung hat sich bei diesen Berufen bewährt.

Die Vorteile eines Berufsbildungsfonds

Mit den Beiträgen an den Berufsbildungsfonds können sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausbildung der Lernenden und der Weiterbildung der Pferdefachpersonen anfallen, auf die ganze Pferdebranche verteilt werden. Umgekehrt profitiert auch die ganze Pferdebranche von dem Fachwissen rund ums Pferd, das über diese gut ausgebildeten Berufsleute zur Verfügung steht.

Die OdA Pferdeberufe Schweiz bietet zudem regelmässig Weiterbildungskurse an. Alle Betriebe und deren Angestellte, die den Beitrag in den Berufsbildungsfonds der Pferdebranche einbezahlt haben, können als Gegenleistung zu einem reduzierten Tarif an diesen Kursen teilnehmen.
 
Die Höhe der Beitragspflicht wird anhand einer Selbstdeklaration bestimmt.