Berufsbildungsfonds – von der Branche für die Branche

 

Beitragspflicht und -höhe
Sämtliche Betriebe, die in der Pferdebranche erwerbsmässig tätig sind, verpflichten sich gemäss des Bundesratsbeschlusses über die Allgemeinverbindlicherklärung des Berufsbildungsfonds der OdA AgriAliForm vom 17. Dezember 2015, einen finanziellen Beitrag in den Berufsbildungsfonds zu leisten. Die Beitragspflicht betrifft alle Betriebe und Betriebsteile, auch Selbständigerwerbende, unabhängig von ihrer Rechtsform, die Equiden (Pferde, Ponys, Esel) halten oder nutzen, Nutzer ausbilden sowie Dienstleistungen auf der, an der oder mit der Equide erbringen. Die Höhe der Beitragspflicht richtet sich nach dem geltenden Berufsbildungsfondsreglement. Die Beitragspflicht wird anhand einer Selbstdeklaration bestimmt. 

Zweck des Berufsbildungsfonds
Der Berufsbildungsfonds bezweckt die Förderung der beruflichen Grundbildung, der höheren Berufsbildung und der berufsorientierten Weiterbildung. Die OdA Pferdeberufe sichert die Lerninhalte der Ausbildungen und organisiert sowie führt die überbetrieblichen Kurse durch. Eine qualitativ hochstehende Berufsbildung erfordert stabile Strukturen und eine gesicherte Finanzierung. Alle Grund- sowie höheren Berufsbildungen der OdA Pferdeberufe Schweiz werden mit einem Eidgenössischen Zeugnis abgeschlossen und laufend den aktuellen Anforderungen angepasst.

Vorteile des Berufsbildungsfonds
Die Kosten, die unter anderem für die Organisation und Durchführung der überbetrieblichen Kurse sowie die Entwicklung und Förderung der beruflichen Grundbildung, der höheren Berufsbildung und der berufsorientierten Weiterbildung anfallen, werden durch die Beiträge an den Berufsbildungsfonds auf die gesamte Pferdebranche verteilt. Dadurch profitiert wiederum die ganze Branche von gut ausgebildeten Berufsleuten mit grossem Fachwissen rund um Equiden. Zudem bietet die OdA Pferdeberufe Schweiz regelmässig Weiterbildungskurse an, die für beitragszahlende Betriebe und deren Angestellte zu reduzierten Tarifen zugänglich sind. Einzahler in den Berufsbildungsfonds können beantragen, dass ihnen ein Teil der Kosten für Weiterbildungskurse zurückerstattet wird.

Die OdA Pferdeberufe nimmt als Dachorganisation die Interessen der verschiedenen Mitgliederverbände im Bereich der Berufsbildung wahr und hat die Federführung bei den Berufsreformen im Austausch mit dem SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation).

Kontakt Berufsbildungsfonds BBF
Deborah Roth
E-Mail: sekretariat-bbf@pferdeberufe.ch
Tel.: +41 78 345 58 28