Empfehlungen zu Mindestlöhnen und Höchst-Arbeitszeiten während der Lehre

Empfehlungen zu Mindestlöhnen und Höchst-Arbeitszeiten während der Lehre

Der Vorstand der OdA Pferdeberufe Schweiz hat zwei neue Dokumente im Zusammenhang mit der Lehre verabschiedet. Diese werden von ihren sechs Trägerorganisationen unterstützt. Ziel der Empfehlungen ist es, die Lehrabbrüche in der Pferdebranche zu reduzieren. Diese sollen die Lehrbetriebe aber nicht übermässig belasten.

Mindestlohnempfehlung
Bei der Mindestlohnempfehlung für Auszubildende für Pferdewartinnen und Pferdewarte EBA sowie für Pferdefachfrauen und -männer EFZ gibt es keine Änderung. Lernende, die vom allgemein bildenden Unterricht (ABU) befreit sind, arbeiten mehr im Ausbildungsbetrieb. Die Lohnempfehlung für solche Fälle liegt daher neu bei CHF 200 über dem Lohn bei einer regulären Lehre.

Der Vorstand der OdA Pferdeberufe Schweiz und ihre sechs Trägerorganisationen vertreten ausserdem die Meinung, dass der Abschluss einer zweiten Fachrichtung gefördert werden soll. In solchen Fällen liegt die Lohnempfehlung neu bei CHF 1’500. Mit dem schon erworbenen Fähigkeitsausweis der Pferdebranche können solche Personen vielfältiger als regulär Lernende eingesetzt werden.

Mindestlohnempfehlung für Lernende der Pferdebranche

Höchst-Arbeitszeiten
Einige Lernende fangen ihre Lehre noch vor dem sechzehnten Geburtstag an. In solchen Fällen gelten besondere Arbeitszeiten, bis das sechzehnte Lebensjahr erreicht ist. Ab dem achtzehnten Lebensjahr gelten nochmals andere Vorgaben. Insofern gibt es bei den Höchst-Arbeitszeiten drei Abstufungen. Vor allem die Einhaltung der Ruhezeiten zwischen den Einsätzen sowie die maximale Beschäftigung vor Berufsschultagen sollen dazu beitragen, dass es weniger Lehrabbrüche in der Branche gibt.

Empfehlung der Höchst-Arbeitszeiten für Lernende der Pferdebranche

Die Lehre in der Pferdebranche soll nicht nur über den Lohn attraktiver werden. Der Vorstand der OdA Pferdeberufe Schweiz sowie ihre sechs Trägerorganisationen empfehlen, die Arbeitszeiten zusammen mit den Mindestlohnempfehlungen anzupassen. Diese Empfehlungen gelten für neue Verträge ab dem Schuljahr 2023 / 2024. Es wäre allerdings wünschenswert, bestehende Verträge ebenfalls an die Empfehlungen ab dem neuen Schuljahr anzupassen.

Häufig gestellte Fragen
Die OdA Pferdeberufe Schweiz hat ausserdem ein Dokument mit den häufig gestellten Fragen der Lernenden der Pferdebranche zusammengestellt.

Häufig gestellte Fragen