Sicherheit im Betrieb

Sicherheit im Betrieb

In der Schweiz verunfallen 25’000 Lernende pro Jahr, davon enden zwei Unfälle tödlich. Mit diesem Durchschnitt ist das Risiko eines Unfalls bei Lernenden höher als bei ausgelernten Personen. Berufsbildnerinnen und Berufsbildner tragen die Verantwortung, dass Lernende auf Gefahren aufmerksam gemacht und Arbeiten korrekt ausgeführt werden.

Persönliche Schutzausrüstung für Lernende
Neben einer gewissenhaften Ausbildung haben Ausbildungsbetriebe gemäss Artikel 90 der Verordnung über die Unfallverhütung die Verpflichtung, ihren Lernenden die persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Im Lehrvertrag ist dies auch unter dem Punkt 10 «Berufsnotwendige Beschaffungen» explizit erwähnt. Mit der Unterschrift jedes Lehrvertrags verpflichten sich die Ausbildnerinnen und Ausbildner, diese Vorgaben einzuhalten.

Unfallverhütung im Betrieb
Es lohnt sich immer, in die Arbeitssicherheit zu investieren. Ausserdem haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nicht nur gegenüber den Lernenden, sondern auch gegenüber allen Angestellten eine Verpflichtung. Wer Mitarbeitende beschäftigt, muss die Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (EKAS-Richtlinie Nr. 6508) umsetzen. Es lohnt sich daher, einen Kurs zur Arbeitssicherheit zu besuchen.

Es gibt aktuelle folgende Angebote:
Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL): https://www.bul.ch/
Hipposafety: https://hipposafety.ch/

Die OdA Pferdeberufe prüft aktuell, einen Kurs zu organisieren. Sobald weitere Informationen zur Verfügung stehen, informieren wir darüber.